Regeln

Statuten (bitte auf untenstehenden Link klicken)

Statuten Gültig ab 10.04.2016

Reglemente

Ausstellungsreglement gültig ab 21.10.2023

An der alljährlichen stattfindenden Schweizermeisterschaft kann wie folgt ausgestellt werden

Stämme:             1.2

Kollektionen:     2.4 / 3.3 / 4.2

Rangierung

Stämme:             bei Punktgleichheit im selben Rang

Kollektionen:     bei Punktgleichheit, Kollektion mit höherem Streichtier, bei Punktgleichheit der Streichtiere im selben Rang.

Abgabe Stallplakette

Sinn und Zweck: Die Abgabe der Stallplaketten soll die Züchter animieren, überlegt zu züchten und sich einer fairen, kameradschaftlichen Ausstellungskonkurrenz zu stellen.

Bezugsberechtigt sind alle Aussteller, Stämme wie Kollektionen, deren Ausstellungsresultat bei mindestens 95 Pt. liegt. Pro Züchter max. eine Plakette.

Die Stamm- und Kollektionssieger erhalten eine Stallplakette auf beschriftetem Holz, sie erhalten keine zusätzliche Plakette.

Jedem Jungzüchter mit bewerteten Tieren wird eine Stallplakette abgegeben